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Nominalkapitalerhaltung

Nominalkapitalerhaltung bedeutet, dass das Unternehmen sein Eigenkapital in nominaler Höhe erhalten muss. Als Gewinn gilt der Betrag, um den das Eigenkapital am Periodenende das Eigenkapital zu Periodenbeginn übersteigt. Dieser Gewinn kann vollständig ausgeschüttet werden, ohne das nominelle Eigenkapital zu verringern, unabhängig von Geldwertänderungen oder Inflationsänderungen. (vgl. Roos 2024, S. 54 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen startet das Jahr mit Eigenkapital von 1.000 € und erzielt im Jahr einen Gewinn von 100 €. Nach dem Prinzip der Nominalkapitalerhaltung können die 100 € vollständig ausgeschüttet werden, da das Eigenkapital danach wieder 1.000 € beträgt, selbst wenn die Kaufkraft des Geldes gesunken ist.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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