Nominalgüter
- Andreas Armster

- 13. Nov.
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Nominalgüter sind Güter, die einen Geldwert oder Anspruch auf Geld bzw. Realgüter darstellen, wie etwa Bargeld, Bankguthaben oder Forderungen. Sie dienen der Wertaufbewahrung und dem Tausch. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 50)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt 10.000 € auf seinem Bankkonto und eine Forderung über 5.000 € gegenüber einem Kunden – beides sind Nominalgüter, da sie Geld oder Ansprüche auf Geld darstellen.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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