Niederstwertprinzip
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Das Niederstwertprinzip besagt, dass ein Vermögensgegenstand in der Bilanz stets mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und dem aktuellen Marktwert angesetzt wird, um mögliche Verluste frühzeitig zu berücksichtigen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 121)
Beispiel: Ein Unternehmen hat Ware im Wert von 1.000 € eingekauft. Am Bilanzstichtag ist der Marktwert auf 700 € gesunken. Nach dem Niederstwertprinzip wird die Ware in der Bilanz mit 700 € angesetzt, da dies der niedrigere Wert ist, wodurch gleichzeitig ein Verlust von 300 € in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung berücksichtigt wird.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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