Niederschlagung
Die Niederschlagung ist die vorübergehende oder dauerhafte Einstellung der Einziehung einer Steuerforderung, wenn ihre Beitreibung aussichtslos oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Steuerforderung bleibt dabei grundsätzlich bestehen. (vgl. Puke 2023, S. 197)
Beispiel: Das Finanzamt sieht von der Einziehung einer Steuerschuld ab, weil der Steuerpflichtige zahlungsunfähig ist und eine Vollstreckung keinen Erfolg verspricht.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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