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Niederlassungsfreiheit

10. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Niederlassungsfreiheit ist das Recht, sich innerhalb eines Landes an jedem beliebigen Ort niederzulassen, dort Grundeigentum zu erwerben und ein Gewerbe oder einen Beruf auszuüben. Für Bürger der EU gilt dieses Recht auch innerhalb der anderen EU-Mitgliedstaaten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 430)


Beispiel: Eine Person aus Deutschland kann nach Österreich ziehen und dort ein Unternehmen gründen. Als EU-Bürger darf sie sich dort zur beruflichen Tätigkeit niederlassen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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