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Nichtveranlagungsbescheinigung

10. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist eine Bescheinigung des Finanzamts für Personen, deren zu versteuerndes Einkommen einschließlich Zinsen und Dividenden unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie ermöglicht es, solche Einkünfte ohne Steuerabzug zu erhalten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 429)


Beispiel: Ein Rentner hat nur geringe Einkünfte und erhält zusätzlich 1.000 € Zinsen aus seinem Sparguthaben. Liegt sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kann er beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen und die Zinsen ohne direkten Steuerabzug erhalten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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