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Nichtrivalitätsaxiom

19. Juni
1 Min. Lesezeit

Das Nichtrivalitätsaxiom beschreibt öffentliche Güter, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden können, ohne dass der Nutzen für andere sinkt. Es liegt kein Nutzungskonflikt (keine Rivalität) vor. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 150)


Beispiel: Die Straßenbeleuchtung kann von allen Passanten gleichzeitig genutzt werden, ohne dass dadurch der Nutzen für andere eingeschränkt wird.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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