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Nichtarbeitnehmer

10. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Nichtarbeitnehmer ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Person, die nicht als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG gilt. Dazu gehören unter anderem Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer AG, bestimmte Gesellschafter sowie Personen, deren Tätigkeit überwiegend karitativen, religiösen, heilenden oder erzieherischen Zwecken dient. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 429)


Beispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 5 Abs. 2 BetrVG kein Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und gilt daher als Nichtarbeitnehmer.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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