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Nichtabzugsfähige Steuern

12. Sept.
1 Min. Lesezeit

Nichtabzugsfähige Steuern sind Steuern, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens bzw. Gewinns nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. (vgl. Schneck 2018, S. 709 ff.)


Beispiel: Ein Einzelunternehmer muss 20.000 € Einkommensteuer auf seinen Gewinn zahlen. Diese Einkommensteuer kann er nicht einfach als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehen, um dadurch seine Steuerlast zu verringern.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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