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Nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung

11. März
1 Min. Lesezeit

Eine nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung ist eine Willenserklärung, die nicht gegenüber einer anderen Person abgegeben werden muss, sondern bereits mit ihrer Äußerung wirksam wird. Ein Zugang bei einem Empfänger ist also nicht erforderlich. (vgl. Fischer 2023, S. 91 ff.)


Beispiel: Errichtung eines Testaments


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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