Neutralität der Besteuerung
- Andreas Armster

- 19. Juni
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Die Neutralität der Besteuerung ist der Grundsatz, dass Steuern wirtschaftliche Entscheidungen möglichst nicht verzerren und den Wettbewerb nicht beeinflussen sollen. Ausgenommen sind bewusst eingesetzte Lenkungssteuern mit nicht-fiskalischen Zielen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 149)
Beispiel: Eine einheitliche Umsatzsteuer auf vergleichbare Produkte wirkt neutral, da sie keine bestimmte Branche oder Produktgruppe bevorzugt oder benachteiligt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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