Neutrality
Aktualisiert: 9. Okt.
Neutrality, nicht beeinflussbare Kosten bezeichnet Kostenarten, auf die der verantwortliche Kostenstellenleiter keinen Einfluss nehmen kann. Die Beeinflussbarkeit der Kosten nimmt von variablen über intervallfixe bis hin zu absolut fixen Kosten stetig ab. Nicht beeinflussbare Kosten spielen insbesondere in der Plankostenrechnung eine Rolle, in der sie für eine entsprechend ausgerichtete Kostenartengliederung gesondert betrachtet werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 172)
Beispiel: Die monatliche Gebäudemiete einer Kostenstelle beträgt 3.000 €. Da der Kostenstellenleiter den vertraglich festgelegten Mietbetrag nicht verändern kann, handelt es sich für ihn um nicht beeinflussbare Kosten.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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