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Neubewertung

1. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die Neubewertung ist eine nach IAS 16 zulässige Bewertungsmethode für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Dabei werden Vermögenswerte einer Gruppe auf ihren aktuellen Fair Value (beizulegenden Zeitwert) aufgewertet oder abgewertet. Aufwertungen werden grundsätzlich in einer Neubewertungsrücklage im Eigenkapital erfasst, während Abwertungen grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt werden. Wurden zuvor Abwertungen bzw. Aufwertungen erfasst, werden diese bei der Neubewertung zunächst entsprechend berücksichtigt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 171 f.)


Beispiel: Eine Maschine hat einen Buchwert von 100.000 €, ihr Fair Value beträgt bei der Neubewertung 130.000 €. Die Aufwertung um 30.000 € wird grundsätzlich in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Wurde die Maschine zuvor bereits um 10.000 € erfolgswirksam abgewertet, werden diese 10.000 € zunächst als Ertrag erfasst; die verbleibenden 20.000 € erhöhen die Neubewertungsrücklage.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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