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Netzfinanzierung

Die Netzfinanzierung erfolgt über Netznutzungsentgelte (NNE), mit denen Netzbetreiber Bau, Betrieb und Instandhaltung der Stromnetze bezahlen. Da Netzbetrieb ein natürliches Monopol ist, werden die Entgelte von Regulierungsbehörden (z. B. Bundesnetzagentur) kontrolliert und über Kostenregulierung bzw. Anreizregulierung begrenzt, um Effizienz sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern. (vgl. Linnemann 2024, S. 90 f.)


Beispiel: Ein Netzbetreiber erneuert eine Stromleitung. Die Kosten dafür werden über die Netznutzungsentgelte auf alle angeschlossenen Stromkunden umgelegt und erscheinen als eigener Posten auf der Stromrechnung.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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