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Nettogewinnzuschlag

1. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Der Nettogewinnzuschlag ist ein Begriff aus der Kalkulation. Er bezeichnet einen Zuschlag, der beim Verkauf von Gütern und Leistungen meist prozentual auf die Selbstkosten aufgeschlagen wird, um den angestrebten Nettogewinn zu erzielen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 171)


Beispiel: Die Selbstkosten eines Produkts betragen 200 €. Das Unternehmen kalkuliert einen Nettogewinnzuschlag von 15 %, also 30 €. Der Verkaufspreis beträgt somit 230 €.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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