Nettodividende
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Nettodividende ist die Bardividende abzüglich der einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Sie entspricht dem Betrag, der dem Aktionär nach Abzug der Steuer tatsächlich ausgezahlt wird. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 171)
Beispiel: Ein Aktionär erhält eine Bardividende von 1.000 €. Bei einer Kapitalertragsteuer von 25 % werden 250 € einbehalten. Die Nettodividende beträgt somit 750 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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