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Nettoausweis

Der Nettoausweis bezeichnet die bilanzielle Saldierung von gezeichnetem Kapital und nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen, sodass in der Bilanz nur das eingeforderte Kapital ausgewiesen wird. Nur eingeforderte ausstehende Einlagen werden zusätzlich als Forderung aktiviert. (vgl. Roos 2024, S. 280 f.)


Beispiel: Eine GmbH hat ein gezeichnetes Kapital von 25.000 €, von dem 10.000 € noch nicht eingefordert wurden. In der Bilanz wird das gezeichnete Kapital um 10.000 € gekürzt und nur 15.000 € als eingefordertes Kapital ausgewiesen. Nur eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Beträge erscheinen zusätzlich als Forderung.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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