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Nennwertaktien

Nennwertaktien sind Aktien, die einen festen Nennbetrag in Geldeinheiten (mindestens 1 EUR) aufweisen, der auf der Aktie vermerkt ist. Aus der Summe aller Nennwerte ergibt sich das Grundkapital der Aktiengesellschaft. Nennwertaktien dürfen nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden; wird ein höherer Ausgabepreis erzielt, wird der Aufpreis der Kapitalrücklage zugeführt. Sie verbriefen den Anteil des Aktionärs am Grundkapital und sind die klassische Form der Aktienemission. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 267 ff.)


Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat ein Grundkapital von 100.000 EUR und gibt 1.000 Nennwertaktien zu je 100 EUR aus. Jede Aktie verbrieft damit 100 EUR am Grundkapital. Wird eine Aktie für 120 EUR verkauft, gehen 100 EUR in das Grundkapital und die 20 EUR Überpari in die Kapitalrücklage.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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