Negatives Kapital
Aktualisiert: 9. Okt.
Negatives Kapital liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens größer sind als sein Vermögen. Je nach Rechtsform wird es unterschiedlich ausgewiesen: Beim Einzelunternehmen als Unterbilanzkonto auf der Aktivseite, bei Personengesellschaften als negative Kapitalkonten der Gesellschafter auf der Aktivseite und bei Kapitalgesellschaften als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 170)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt Vermögen von 500.000 €, hat aber Verbindlichkeiten von 600.000 €. Das negative Kapital beträgt somit 100.000 €. Bei einer Kapitalgesellschaft wird dieser Betrag als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite ausgewiesen.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare