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Negativerklärung

12. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Negativerklärung ist die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger, bestimmte Vermögenswerte nicht ohne dessen Zustimmung zu verkaufen oder zugunsten anderer Gläubiger zu belasten. Sie dient damit als Ersatz für eine dingliche Sicherheit. (vgl. Schneck 2018, S. 709 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen nimmt einen Kredit auf und gibt der Bank keine Grundschuld als Sicherheit. Stattdessen verpflichtet es sich durch eine Negativerklärung, seine Grundstücke nicht ohne Zustimmung der Bank zu verkaufen oder anderweitig zu belasten. Dadurch erhält die Bank trotzdem einen gewissen Schutz.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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