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Naturrecht

10. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Naturrecht bezeichnet ein Rechtssystem, das jedem Menschen zeitüberdauernde und unabdingbare Rechte zuspricht. Es steht damit im Gegensatz zum vom Menschen gesetzten und historisch veränderbaren positiven Recht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 427)


Beispiel: Zu den elementaren Naturrechten gehören das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit. Ein Staat darf einem Menschen diese grundlegenden Rechte daher nicht willkürlich entziehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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