Naturrecht
Das Naturrecht bezeichnet ein Rechtssystem, das jedem Menschen zeitüberdauernde und unabdingbare Rechte zuspricht. Es steht damit im Gegensatz zum vom Menschen gesetzten und historisch veränderbaren positiven Recht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 427)
Beispiel: Zu den elementaren Naturrechten gehören das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit. Ein Staat darf einem Menschen diese grundlegenden Rechte daher nicht willkürlich entziehen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare