Namensscheck
Ein Namensscheck ist ein Scheck, der auf einen namentlich bestimmten Berechtigten ausgestellt ist. Ist er nicht mit einer Inhaberklausel versehen, gilt er als Orderscheck. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 426)
Beispiel: Ein Scheck über 1.000 € wird ausdrücklich auf den Namen Max Müller ausgestellt. Max Müller ist damit der namentlich bezeichnete Berechtigte und kann den Scheck grundsätzlich durch ein Indossament weiterübertragen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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