Namensaktien
- Andreas Armster

- 5. Jan.
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Namensaktien sind Aktien, bei denen der Eigentümer namentlich im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen wird. Die Übertragung erfolgt durch Eintragung, Indossament und Übergabe, nicht allein durch Übergabe wie bei Inhaberaktien. Dadurch kennt die Aktiengesellschaft ihre Aktionäre, kann sie direkt informieren und Änderungen der Beteiligungsverhältnisse kontrollieren. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 267 ff.)
Beispiel: Die „XYZ AG“ gibt 1.000 Namensaktien aus. Herr X wird als Aktionär mit 100 Aktien im Aktienregister eingetragen. Verkauft er 50 Aktien an Frau Y, muss die Übertragung der Gesellschaft gemeldet und Frau Y im Register eingetragen werden, bevor sie als Aktionärin gilt.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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