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Nahestehende Personen

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Nahestehende Personen sind Personen, die außerhalb einer normalen Geschäftsbeziehung einen maßgeblichen Einfluss auf eine andere Person ausüben können oder ein eigenes Interesse an deren Einkünften haben. International wird von „Related Parties“ gesprochen. Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen werden insbesondere darauf geprüft, ob sie zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Wesentliche Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen sind von Kapitalgesellschaften im Anhang anzugeben. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 170)


Beispiel: Eine GmbH kauft von einem Unternehmen, das dem Geschäftsführer gehört, Waren für 150.000 €, obwohl der marktübliche Preis nur 100.000 € beträgt. Da zwischen den Beteiligten eine besondere Beziehung besteht und das Geschäft nicht marktüblich ist, muss es unter den gesetzlichen Voraussetzungen im Anhang angegeben werden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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