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Nachveranlagung

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Nachveranlagung ist eine nachträgliche Festsetzung einer Steuer. Sie erfolgt beispielsweise bei der Grundsteuer, wenn nachträglich ein neuer Steuermeßbetrag festgesetzt werden muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 426)


Beispiel: Wird für ein Grundstück nachträglich ein neuer Einheitswert festgestellt, kann anschließend eine Nachveranlagung der Grundsteuer erfolgen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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