Nachträgliche Kostenauflösung
Aktualisiert: 9. Okt.
Die nachträgliche Kostenauflösung ist eine Form der Kostenauflösung, bei der nach Erstellung der monatlichen Ergebnisrechnung die Kosten einzelner Kostenarten anhand eines Kriteriums, beispielsweise des Beschäftigungsgrades, in fixe und variable Bestandteile aufgeteilt werden. Sie kann insbesondere bei verlustbringenden Erzeugnissen eingesetzt werden, um zu ermitteln, welche Kosten ohne deren Produktion angefallen wären. Problematisch ist dabei, dass die innerbetriebliche Leistungsverrechnung bereits erfolgt ist. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 169)
Beispiel: Ein Produkt verursacht insgesamt 120.000 € Kosten und wird mit einem Verlust von 20.000 € hergestellt. Nachträglich wird festgestellt, dass davon 70.000 € fixe und 50.000 € variable Kosten sind. Ohne die Produktion wären die variablen Kosten von 50.000 € entfallen, während die 70.000 € Fixkosten weiterhin angefallen wären.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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