Nachtragsprüfung
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Nachtragsprüfung ist die erneute Prüfung eines bereits geprüften Jahresabschlusses und/oder Lageberichts, wenn diese nach Vorlage des Prüfungsberichts an die gesetzlich bestimmten Berichtsempfänger materiell oder formell geändert wurden. Nach § 316 Abs. 3 HGB wird die Prüfung durchgeführt, soweit die Änderungen dies erfordern. Über das Ergebnis ist zu berichten und der Bestätigungsvermerk entsprechend zu ergänzen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 169 f.)
Beispiel: Nach Vorlage des Prüfungsberichts wird im Jahresabschluss eine Forderung von 500.000 € nachträglich um 100.000 € korrigiert. Da sich dadurch der geprüfte Abschluss wesentlich ändert, muss der Prüfer die betroffenen Angaben erneut prüfen und den Bestätigungsvermerk entsprechend ergänzen.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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