Nachtarbeitsverbot
Das Nachtarbeitsverbot verbietet grundsätzlich die Beschäftigung bestimmter Personengruppen während der Nachtzeit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 426)
Beispiel: Ein 17-jähriger Jugendlicher darf grundsätzlich nicht nachts arbeiten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare