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Nachtarbeitsverbot

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Nachtarbeitsverbot verbietet grundsätzlich die Beschäftigung bestimmter Personengruppen während der Nachtzeit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 426)


Beispiel: Ein 17-jähriger Jugendlicher darf grundsätzlich nicht nachts arbeiten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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