Nachschusspflicht
Eine Nachschusspflicht ist die Verpflichtung von Gesellschaftern, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zahlungen an ihre Gesellschaft zu leisten, obwohl sie ihre ursprünglichen Einzahlungen bereits erbracht haben. Die Nachschüsse können betragsmäßig begrenzt oder unbegrenzt sein und beispielsweise zur Sanierung einer Gesellschaft dienen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 426)
Beispiel: Eine Genossenschaft wird insolvent und die vorhandene Insolvenzmasse reicht nicht aus, um alle Gläubiger zu bezahlen. In diesem Fall können die Genossenschaftsmitglieder verpflichtet sein, zusätzliche Nachschüsse zu leisten, um die fehlenden Mittel bereitzustellen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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