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Nachrangiges Darlehen

Ein nachrangiges Darlehen ist eine Form der mezzaninen Finanzierung, bei der der Kapitalgeber im Insolvenzfall erst nach allen vorrangigen Gläubigern bedient wird. Aufgrund dieses höheren Risikos erhält er eine höhere Verzinsung als bei klassischen Bankkrediten. Das Darlehen ist meist befristet, die Zinsen sind steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig und werden wirtschaftlich häufig dem Eigenkapital zugerechnet, obwohl es bilanziell als Fremdkapital gilt. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 338 ff.)


Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen erhält von einem Investor ein nachrangiges Darlehen über 500.000 € mit einer Laufzeit von fünf Jahren und 8 % Zinsen. Gerät das Unternehmen in eine Insolvenz, werden zunächst Banken und andere Gläubiger bedient; der Investor erhält sein Geld erst danach zurück. Aufgrund dieses Nachrangs akzeptiert der Investor das höhere Risiko und erhält im Gegenzug die höhere Verzinsung.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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