Nachlass
Der Nachlass ist die gesamte Vermögensmasse einer verstorbenen Person, die im Rahmen der Erbschaft auf einen oder mehrere Erben übergeht. Dazu gehören grundsätzlich sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Verstorbenen. (vgl. Schneck 2018, S. 709 ff.)
Beispiel: Eine Person verstirbt und hinterlässt ein Haus, 20.000 € auf einem Bankkonto und 5.000 € Schulden. Diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilden zusammen den Nachlass und gehen auf die Erben über.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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