Nachkalkulation
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Nachkalkulation ist die nachträgliche Zurechnung der bei der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung tatsächlich entstandenen Einzelkosten und Gemeinkosten auf die hergestellten Erzeugniseinheiten. Sie wird erst nach Abschluss der Produktion durchgeführt und dient insbesondere der Kontrolle der Vorkalkulation. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 169)
Beispiel: Für einen Auftrag wurden zunächst 50.000 € Kosten kalkuliert. Nach der Produktion werden tatsächlich 12.000 € Einzelkosten und 40.000 € Gemeinkosten ermittelt. Die Nachkalkulation ergibt somit 52.000 € tatsächliche Kosten für den Auftrag.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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