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Nachfeststellung

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Nachfeststellung ist die nachträgliche Feststellung eines Einheitswerts, wenn eine wirtschaftliche Einheit nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt neu entsteht oder erstmals steuerlich erfasst werden muss. (vgl. Puke 2023, S. 194)


Beispiel: Auf einem bisher unbebauten Grundstück wird ein neues Wohnhaus errichtet. Für das neu entstandene Grundstück wird eine Nachfeststellung des Einheitswerts durchgeführt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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