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Nachbesserung

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Nachbesserung bezeichnet die Beseitigung eines Mangels an einem Werk und entspricht der Nacherfüllung. Ist beispielsweise die Leistung eines Handwerkers nicht wie vereinbart, kann der Auftraggeber eine Nachbesserung verlangen und dem Unternehmer dafür eine angemessene Frist setzen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 425)


Beispiel: Ein Handwerker baut ein Fenster ein, das nicht richtig schließt. Der Kunde kann verlangen, dass der Handwerker den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist auf eigene Kosten behebt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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