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Münzhoheit

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Münzhoheit ist das Recht des Staates, das Münzwesen zu regeln, also beispielsweise Stückelung, Metallart, Metallgehalt und Gewicht der Münzen festzulegen. Dazu gehört auch das Münzregal, also das Recht, Münzen zu prägen oder prägen zu lassen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 421)


Beispiel: Der Staat legt fest, welche Münzwerte es gibt und welche Eigenschaften die Münzen haben. Mit der Einführung des Euro-Bargeldes in Deutschland 2002 wurde die Münzhoheit nicht berührt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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