Mündel
Ein Mündel ist eine schutzbedürftige Person, die unter Vormundschaft steht, häufig ein minderjähriges Kind. Ein Vormund übernimmt dabei die gesetzlich geregelte Fürsorge und Vermögensverwaltung für das Mündel. (vgl. Schneck 2018, S. 657 ff.)
Beispiel: Ein minderjähriges Kind verliert beide Eltern und erhält einen Vormund. Dieser kümmert sich um das Kind und verwaltet beispielsweise dessen Vermögen, bis die Vormundschaft endet.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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