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Mängelhaftung

12. Aug.
1 Min. Lesezeit

Mängelhaftung bezeichnet das Einstehenmüssen des Erbringers einer mangelhaften Leistung für deren Mängel. Die Ansprüche des Empfängers auf Gewährleistung richten sich nach der Art des Mangels und des jeweiligen Vertrags. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 401)


Beispiel: Ein Handwerker führt eine Reparatur mangelhaft aus. Als Erbringer der mangelhaften Leistung muss er für den Mangel einstehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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