Mängelanzeige
Eine Mängelanzeige ist die Mitteilung des Empfängers einer mangelhaften Leistung an den Leistenden über den festgestellten Mangel. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung entsprechender Ansprüche. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 401)
Beispiel: Ein Käufer stellt fest, dass die gekaufte Ware mangelhaft ist. Er informiert den Verkäufer über den Mangel und zeigt ihn damit an.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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