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Mängel

12. Aug.
1 Min. Lesezeit

Mängel sind Fehler in der tatsächlichen Beschaffenheit einer Sache (Sachmängel) oder im Recht (Rechtsmängel). Beim Kaufvertrag können Sachmängel beispielsweise Qualitätsmängel, Quantitätsmängel oder Gattungsmängel sein. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 400 f.)


Beispiel: Ein Kunde bestellt Exportbier, erhält aber Pils. Das ist ein Gattungsmangel, weil eine andere als die vertraglich vereinbarte Sache geliefert wurde.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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