Muttergesellschaft
Die Muttergesellschaft ist das beherrschende Unternehmen, das die Kontrolle über andere Unternehmen ausübt. (vgl. Scheuring 1997, S. 56)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt 60 % der Anteile einer anderen Firma und bestimmt deren Entscheidungen.
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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