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Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU soll Doppelbesteuerung vermeiden, indem Gewinne einer Tochtergesellschaft nur im Staat der Tochter besteuert werden; der Staat der Muttergesellschaft stellt ausgeschüttete Gewinne von der Körperschaftsteuer frei oder rechnet die bereits gezahlte Steuer an, und der Staat der Tochter erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 369)


Beispiel: Ein deutsches Mutterunternehmen hält eine Tochtergesellschaft in Frankreich. Die französische Tochter erzielt 1 Mio. € Gewinn und zahlt darauf in Frankreich Körperschaftsteuer. Schüttet sie den verbleibenden Gewinn an die deutsche Mutter aus, wird diese Dividende in Deutschland nicht nochmals besteuert (bzw. die französische Steuer angerechnet), sodass der Gewinn insgesamt nur einmal besteuert wird.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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