top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Montanmitbestimmungsgesetz

Das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951 regelt die Unternehmensmitbestimmung in Großunternehmen der Montanindustrie (z. B. Bergbau, Eisenindustrie und Stahlindustrie) mit mehr als 1000 Beschäftigten. Es sieht einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat vor, in dem Arbeitnehmervertreter und Anteilseignervertreter gleich stark vertreten sind. Zusätzlich gibt es ein neutrales Mitglied, um bei Abstimmungen Mehrheiten zu ermöglichen. Ziel ist die Stärkung der Mitbestimmung in strategisch wichtigen Industrien nach dem Zweiten Weltkrieg. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 129 ff.)


Beispiel: In einem Stahlunternehmen mit 1500 Mitarbeitern sitzen im Aufsichtsrat fünf Vertreter der Anteilseigner, fünf Vertreter der Arbeitnehmer und ein neutrales Mitglied, das im Streitfall entscheidet.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page