Montagefehler
- Andreas Armster

- 25. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Montagefehler liegt vor, wenn eine Sache zwar an sich mangelfrei ist, aber durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Montage bzw. Installation (z. B. Aufbau einer Küche, Einbau eines Geräts, Installation digitaler Inhalte) ihre vereinbarte oder übliche Funktion nicht erfüllt (§ 434 Abs. 4 Nr. 1 BGB). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 187 f.)
Beispiel: Herr M kauft ein neues Regal, das vom Verkäufer geliefert und montiert wird. Nach dem Aufbau kippt das Regal ständig nach vorne, weil es nicht richtig an der Wand befestigt wurde.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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