Mitwirkungspflicht
Die Mitwirkungspflicht verpflichtet Steuerpflichtige und andere Beteiligte, bei der Ermittlung des steuerlich relevanten Sachverhalts mitzuwirken, indem sie alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen sowie notwendige Unterlagen und Beweismittel vorlegen. (vgl. Puke 2023, S. 192)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger muss dem Finanzamt auf Anfrage Rechnungen und Kontoauszüge vorlegen, um geltend gemachte Werbungskosten nachzuweisen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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