Mitwirkung
Mitwirkung bezeichnet die Beteiligung der Arbeitnehmer bzw. des Betriebsrats an der betrieblichen Willensbildung. Die Mitwirkungsmöglichkeiten sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und betreffen sowohl den Arbeitsplatz als auch den gesamten Betrieb. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 420)
Beispiel: Der Betriebsrat wird bei einer betrieblichen Entscheidung, die die Arbeitnehmer betrifft, beteiligt und kann dadurch Einfluss auf die Willensbildung im Betrieb nehmen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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