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Mittlere Verfalltag

Der mittlere Verfalltag ist ein gemeinsamer Fälligkeitstermin für mehrere unterschiedlich hohe Forderungen, bei dem weder Schuldner noch Gläubiger einen Zinsvorteil oder Zinsnachteil haben. (vgl. Weber 2016, S. 239 f.)


Beispiel: Sind mehrere Rechnungen zu verschiedenen Terminen fällig, kann die Terminrechnung einen mittleren Verfalltag, z. B. den 08.10., ermitteln. Begleicht der Schuldner die Gesamtsumme an diesem Tag, werden die unterschiedlichen Fälligkeiten zinsneutral ausgeglichen.


Weber, M. (2016): Kaufmännisches Rechnen von A-Z. Formeln, Rechenbeispiele, Tipps für die Praxis. 10. Auflage. Freiburg: Haufe

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