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Mitnahmeeffekt

Ein Mitnahmeeffekt liegt vor, wenn staatliche Förderungen oder Subventionen auch Personen oder Unternehmen erhalten, die das gewünschte Verhalten auch ohne Förderung gezeigt hätten. Die Förderung erzielt dann keine zusätzliche Wirkung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 148)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält einen Zuschuss für den Kauf einer Solaranlage, obwohl es diese ohnehin gekauft hätte. Die Förderung wird lediglich „mitgenommen“.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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