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Mithelfende Familienangehörige

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Mithelfende Familienangehörige sind Familienmitglieder, die im Betrieb eines selbstständigen Familienmitglieds mitarbeiten. In der amtlichen Statistik erhalten sie dafür keinen Lohn oder kein Gehalt und sind nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung angemeldet. Im Steuerrecht können sie dagegen ein Entgelt für ihre Mitarbeit erhalten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 419 f.)


Beispiel: Eine Ehefrau hilft regelmäßig im Handwerksbetrieb ihres selbstständigen Ehemanns mit, ohne dafür ein Gehalt zu bekommen. In der amtlichen Statistik gilt sie als mithelfende Familienangehörige.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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