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Mitgliedschaft

17. Okt.
1 Min. Lesezeit

Die Mitgliedschaft bezeichnet die personenrechtliche und vermögensrechtliche Stellung eines Gesellschafters in einer Gesellschaft. Sie umfasst verschiedene Rechte und Pflichten und kann übertragen, belastet oder aufgegeben werden. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 324)


Beispiel: A besitzt Aktien einer AG. Dadurch ist er Mitglied der Gesellschaft und hat bestimmte Rechte und Pflichten. Er kann beispielsweise seine Aktien verkaufen und damit seine Mitgliedschaft übertragen.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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