Miteigentumsgemeinschaft
Eine Miteigentumsgemeinschaft liegt vor, wenn eine Sache oder ein Recht mehreren Personen ungeteilt gehört, ohne dass ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird. (vgl. Weilinger 2022, S. 43)
Beispiel: Zwei Geschwister besitzen je zur Hälfte ein gemeinsames Grundstück.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas




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